Sehschule (Orthoptik)

Die Orthoptik ist ein Teilgebiet der Augenheilkunde und beschäftigt sich mit der Sehfunktion und der Zusammenarbeit beider Augen.

Aufgaben und Kompetenzen der Orthoptistin

  • Diagnostik und Therapie von Sehschwächen und Schielen bei Kindern
  • Diagnostik und Therapie bei neurologisch bedingten Sehstörungen (Probleme nach Schlaganfällen, Hirnblutungen, SchädelHirn-Trauma etc.)
  • Prüfung der Augenmuskelfunktion
  • Prüfung des beidäugigen Sehens
  • Prüfung des Stereosehens
  • Amblyopiebehandlung
  • Abklärung und Behandlung von asthenopischen Beschwerden (Kopfschmerzen, Verschwommensehen, Probleme beim Fixationswechsel)
  • Anpassen von Prismenkorrekturen
  • Aufklärung der Patienten, bzw. Eltern über Diagnose und Therapieverlauf
  • Untersuchungen, Aufklärung und Prismenversorgung vor und nach SchielOPs

Wer braucht einen orthoptischen Termin

  • Allgemein Kinder bis 16 Jahre
  • Frühgeburten
  • Kleinkinder, Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Schielerkrankungen
  • Kinder mit Entwicklungs und Teilleistungstörungen (LeseRechtsschreibstörung, AD(H)S, Wahrnehmungsstörungen)
  • Patienten mit familiären, augenbezogenen Vorbelastungen (hohe Brechkraftfehler, Schielen, Amblyopien, Augenzittern)
  • Patienten jeden Alters mit neurologisch bedingten Sehstörungen
  • Patienten mit Doppelbildern
  • Patienten vor Katarakt Operationen mit V.a. Augenmuskelstörung, Doppelbildproblematik

Anzeichen/Auffälligkeiten, die auf eine Störung der Sehfunktion hinweisen können

  • Sichtbares Schielen (dauerndes oder zeitweiliges Abweichen eines Auges)
  • Sehverschlechterung, Verschwommensehen
  • Kopfschmerzen
  • Doppelbilder
  • Schiefhaltung des Kopfes
  • Herabhängendes Augenlid
  • Augenzittern
  • Weisse oder trübe Augenlinsen
  • Ungewöhnlich grosse Augen
  • Unterschiedlich grosse Pupillen
  • Bücher werden nah ans Auge genommen
  • Leseunlust
  • Kind rückt nah an den Fernseher
  • Probleme im grobmotorischen oder feinmotorischen Bereich
  • Auffälliges Blinzeln oder Zukneifen eines Auges
  • Häufiges Augenreiben
  • Lichtempfindlichkeit
  • Häufig entzündete, verklebte oder tränende Augen
  • Verdacht auf gestörtes Farbensehen
  • Teilleistungsstörungen, Wahrnehmungsstörungen

Therapie

Bei bestehenden Brechkraftfehlern wie Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit und/oder Hornhautverkrümmung erfolgt in der Regel eine Brillenverordnung. Bei Vorliegen eines Schielens, was meist mit einer einseitigen Sehschwäche einhergeht, erfolgt nach der Brillenverordnung eine Okklusionstherapie/Pflastertherapie zugunsten des schwächeren Auges. Je nach Schielform kann eine Augenmuskeloperation nötig sein

Gut zu wissen!

Für die Erstuntersuchung in unserer Praxis ist es wichtig, dass Sie genügend Zeit (1.5-2 Std.) mitbringen. Neben den Kontrollen bei Orthoptistin und Augenarzt wird der Tropfentest durchgeführt, um einen Brillenbedarf exakt zu messen und den organischen Befund des Auges zu erheben. Die Tropfen führen zu Verschwommensehen und erhöhter Blendempfindlichkeit. In der Regel normalisiert sich die Situation bis am nächsten Tag. Wenn Ihr Kind bereits in augenärztlicher Behandlung ist und/oder zusätzliche Erkrankungen hat, möchten wir Sie bitten, die entsprechenden Krankengeschichten an uns zu schicken.

Benötigen Sie Hilfe und Beratung?

Falls sie kurzfristig einen Termin brauchen und online kein Termin verfügbar ist, möchten wir Sie bitten, sich telefonisch unter der Nummer 044 720 28 68 mit uns in Verbindung zu setzen.