Sehschule (Orthoptik)
Die Orthoptik ist ein Teilgebiet der Augenheilkunde und beschäftigt sich mit der Sehfunktion und der Zusammenarbeit beider Augen.
Aufgaben und Kompetenzen der Orthoptistin
- Diagnostik und Therapie von Sehschwächen und Schielen bei Kindern
- Diagnostik und Therapie bei neurologisch bedingten Sehstörungen (Probleme nach Schlaganfällen, Hirnblutungen, SchädelHirn-Trauma etc.)
- Prüfung der Augenmuskelfunktion
- Prüfung des beidäugigen Sehens
- Prüfung des Stereosehens
- Amblyopiebehandlung
- Abklärung und Behandlung von asthenopischen Beschwerden (Kopfschmerzen, Verschwommensehen, Probleme beim Fixationswechsel)
- Anpassen von Prismenkorrekturen
- Aufklärung der Patienten, bzw. Eltern über Diagnose und Therapieverlauf
- Untersuchungen, Aufklärung und Prismenversorgung vor und nach SchielOPs
Wer braucht einen orthoptischen Termin
- Allgemein Kinder bis 16 Jahre
- Frühgeburten
- Kleinkinder, Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Schielerkrankungen
- Kinder mit Entwicklungs und Teilleistungstörungen (LeseRechtsschreibstörung, AD(H)S, Wahrnehmungsstörungen)
- Patienten mit familiären, augenbezogenen Vorbelastungen (hohe Brechkraftfehler, Schielen, Amblyopien, Augenzittern)
- Patienten jeden Alters mit neurologisch bedingten Sehstörungen
- Patienten mit Doppelbildern
- Patienten vor Katarakt Operationen mit V.a. Augenmuskelstörung, Doppelbildproblematik
Anzeichen/Auffälligkeiten, die auf eine Störung der Sehfunktion hinweisen können
- Sichtbares Schielen (dauerndes oder zeitweiliges Abweichen eines Auges)
- Sehverschlechterung, Verschwommensehen
- Kopfschmerzen
- Doppelbilder
- Schiefhaltung des Kopfes
- Herabhängendes Augenlid
- Augenzittern
- Weisse oder trübe Augenlinsen
- Ungewöhnlich grosse Augen
- Unterschiedlich grosse Pupillen
- Bücher werden nah ans Auge genommen
- Leseunlust
- Kind rückt nah an den Fernseher
- Probleme im grobmotorischen oder feinmotorischen Bereich
- Auffälliges Blinzeln oder Zukneifen eines Auges
- Häufiges Augenreiben
- Lichtempfindlichkeit
- Häufig entzündete, verklebte oder tränende Augen
- Verdacht auf gestörtes Farbensehen
- Teilleistungsstörungen, Wahrnehmungsstörungen
Therapie
Bei bestehenden Brechkraftfehlern wie Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit und/oder Hornhautverkrümmung erfolgt in der Regel eine Brillenverordnung. Bei Vorliegen eines Schielens, was meist mit einer einseitigen Sehschwäche einhergeht, erfolgt nach der Brillenverordnung eine Okklusionstherapie/Pflastertherapie zugunsten des schwächeren Auges. Je nach Schielform kann eine Augenmuskeloperation nötig sein
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